Asbestarbeiten sollten immer von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Asbestplatten reinigen: Ist das erlaubt?

Fachbetrieb für Asbestsanierung und Asbestentsorgung

Fachbetrieb für Asbest

TRGS 519 Sachkunde

Ausgebildete Mitarbeiter

Regelmäßige Fortbildung

Jana Pulver

Jana Pulver (M.Sc.)

Freie Sachverständige für Umweltmikrobiologie und Umweltanalytik

Asbestplatten reinigen: Verboten oder nicht?

Regelmäßige Instandhaltungsarbeiten sind bei allen Immobilien erforderlich, um die Bausubstanz zu erhalten und den Anblick dauerhaft ansprechend zu gestalten. Bei starker Verschmutzung oder Bewuchs mit Moosen und Flechten wird oft eine gründliche Reinigung von Dach und Fassade erwogen. Aber was tun, wenn die Baustoffe Asbest enthalten?

Sobald auch nur die Möglichkeit besteht, dass Asbest verbaut wurde, steht automatisch der Eigentümer in der Verantwortung. Auch wenn ein renommierter Handwerksbetrieb mit der Reinigung beauftragt wird, heißt das nicht automatisch, dass dieser auch asbestkundig ist. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie Arbeiter und Umwelt gefährdet haben, drohen Klagen und Strafverfahren.

Lesen Sie im Folgenden, wie Sie vorgehen müssen, wenn sich bei Ihnen noch ein Teil der über 30 Tonnen Asbestzement oder 1,3 Milliarden Quadratmeter asbesthaltiger Dachfläche befindet, die heute noch in Bestandsimmobilien der Bundesrepublik verbaut sind (1).

Asbest: Gefahrstoffprofil

Asbest ist ein Oberbegriff für bestimmte, natürlich vorkommende Silikatminerale, die kleinste nadelförmige Fasern freisetzen. Diese Fasern sind lungengängig und setzen sich dauerhaft in Geweben fest, da sie im Körper nicht abbaubar sind und kaum ausgeschieden werden können. Neben Lungenkrankheiten wie Asbestose, die „Asbestlunge“, und Erkrankungen des Bauch- und Rippenfells werden durch Asbest vor allem Krebserkrankungen verursacht (2).

Die gute Nachricht ist: Im Asbestzement sind die Fasern fest gebunden, jedoch nur so lange das Material unbeschädigt bleibt. Gängige Reinigungsmaßnahmen reichen bereits aus, um das Materialgefüge ausreichend zu stören, um die gefährlichen Fasern freizusetzen. Zudem sind selbst die Gebäude, die kurz vor dem bundesweiten Verbot von Asbest (1993) eingedeckt wurden, mittlerweile 30 Jahre alt, sodass allein Alterung und Witterung dem Material bereits deutlich zugesetzt haben.

Ist eine Reinigung von Dach und Fassade bautechnisch notwendig?

In der Regel verursachen Moose, Flechten und Vogelkot keine direkten Schäden an der Bausubstanz. Auch Ablagerungen von Staub und Abgasen stören überwiegend die Ästhetik. Problematisch ist jedoch, wenn Schäden, Risse und Löcher durch Überwucherung oder Verschmutzung verschleiert werden. Aus einer einzelnen undichten Stelle im Dach wird schnell ein Feuchteschaden mit Schimmelbefall und weitreichenden Folgen.

Schon die Inspektion des Daches gestaltet sich schwierig, wenn Asbest verbaut wurde. Die Asbestplatten sind dünn, häufig überaltert und daher nicht trittsicher. Bevor Sie einen Sturz und darüber hinaus eine Asbeststoßbelastung riskieren, wenden Sie sich bezüglich der Beurteilung der Bausubstanz an einen Sachverständigen oder direkt an einen Asbestfachbetrieb bezüglich Asbestsanierung und Asbestentsorgung.

Dürfen Asbestplatten gereinigt werden?

Unbeschichtete Asbestplatten dürfen nicht gereinigt werden. Sind die Asbestplatten beispielsweise mit Putz beschichtet, muss weiter differenziert werden. Ist die Beschädigung vollständig intakt, liegt im Prinzip keine Tätigkeit mit Asbest im Sinne der TRGS 519 vor, wenn Sie lediglich die Beschichtung reinigen. Sinnvoll ist eine solche Reinigung jedoch praktisch in keinem Fall. Denn allenfalls ein Wasserschlauch mit schwachem Druck dürfte verwendet werden. Verfahren wie der Einsatz von Hoch- und Niederdruckreiniger, Abbürsten und Abschleifen würden die Beschichtung abtragen. Zudem müssten Sie zu Ihrer Absicherung ein Gutachten eines Sachverständigen für Asbest vorlegen können, welches belegt, dass die Maßnahme zu verantworten ist.

Die einzige legale Möglichkeit, um beschichtete Asbestplatten sinnvoll zu reinigen ist das BT 19 Verfahren der DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664), das eine Reinigung mit Neubeschichtung beschreibt (3). Dieses Verfahren enthält sehr eng definierte Auflagen, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen und darf nur durch einen zugelassenen Asbestfachbetrieb durchgeführt werden. Aufwand und Kosten sind hoch, daher sollte immer überprüft werden, ob es nicht sogar kurzfristig wirtschaftlicher ist, das Asbestdach zu sanieren.

Wie läuft eine Reinigung nach dem BT 19 Verfahren ab?

Nachdem die behördliche Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen wie Arbeitsplan und Benennung der verantwortlichen sachkundigen Person sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgt ist, die erforderlichen Geräte mit vorgeschriebenen Filteraufsätzen bereitstehen, Schutzkleidung, Gerüst und Sicherungen bereit sind, werden die Filtereinheiten – das heißt Luft- und Abwasserfilter – nochmals auf Beschädigungen geprüft. Die Asbestplatten werden dann mit einem drucklosen Wasserstrahl angefeuchtet. Anschließend werden die Platten mit der größeren Reinigungshaube des vorgeschriebenen Geräts „Storch-Asbest-Reinigungssystem Krake ARS“ vorsichtig abgefahren. Mit der kleineren Reinigungshaube werden Engstellen bearbeitet.

Wichtig: Das Gerät darf nur bei laufender Saugpumpe geöffnet werden. Der Abwasserfiltersack muss anschließend gespült werden und der Filterkuchen im BigBag-Filter wird direkt mit Zement abgebunden. Der laut Gefahrstoffverordnung gekennzeichnete Beutel wird verschlossen und muss als asbesthaltiger Abfall auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden. Saugfähige Oberflächen werden noch mit einer bioziden Wirkstofflösung behandelt, anschließend wird die Beschichtung in mehreren Deckschichten mit Zwischentrocknung aufgetragen.

Welche Strafen drohen bei unsachgemäßer Reinigung von Asbestplatten?

Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die sich mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rund um das Thema Asbest befassen. Zumeist handelt es sich um empfindliche Geldstrafen mit der Auflage, Asbestsanierung und Asbestentsorgung schnellstmöglich professionell zu beauftragen, seltener kommt es zu Haftstrafen. Während beispielsweise die Reinigung einer Dachrinne mit versehentlicher Beschädigung der Asbestplatten zu einem noch vergleichsweise niedrigen Bußgeld unter 2000 € führte, wird bei unerlaubter Entsorgung von Asbest eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren angesetzt.

Ein 70-jähriger Unternehmer aus Österreich wurde kürzlich zu einer Haftstrafe von 4 Monaten und Geldstrafe verurteilt, weil er nicht nach dem BT 19 Verfahren gearbeitet hatte (4). Ihm konnte nur Fahrlässigkeit und kein Vorsatz nachgewiesen werden, sonst wäre die Strafe noch deutlich höher ausgefallen.

Asbestsanierung: Warum sie unumgänglich ist

Es ist nur eine Frage der Zeit bis ein generelles Asbestverbot beschlossen wird, es wird bei öffentlichen Diskussionen mehr und mehr gefordert. Sollten Sie bis dahin noch Asbest im oder am Haus haben, müssen Sie mit weitaus höheren Kosten und enormen Wartezeiten rechen, da es nicht genügend Asbestfachbetriebe gibt. Auch ohne ein umfassendes Verbot überwiegen die Nachteile der Untätigkeit enorm, da Sie für normalerweise unproblematische Tätigkeiten wie Reinigen, Streichen oder andere Instandhaltungsarbeiten einen Asbestfachbetrieb beauftragen müssen und Installationen wie beispielsweise eine Fotovoltaikanlage vollständig ausgeschlossen sind. Das Belassen von Asbest auf dem Dach oder an der Fassade ist daher nicht nur gefährlich, sondern auch unwirtschaftlich.

Bei einer Asbestsanierung wird soviel unbelastete Bausubstanz erhalten wie möglich, zudem können Sie die Kosten durch Förderungen von KfW und BAFA überschaubar halten oder im besten Fall als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Nach der professionellen Asbestentsorgung wird Ihre Immobilie überdies deutlich an Wert gewinnen. Es gibt also mehr als einen Grund dafür, schnellstmöglich passende Spezialisten zu finden, um Ihr Asbestdach sanieren zu lassen.

Asbest Experten ganz in Ihrer Nähe: Die AsbestProfis

Asbest ist nicht nur ein dauerhaftes Gesundheitsrisiko, er verkompliziert selbst simple Tätigkeiten wie das Reinigen von Dach und Fassade ganz erheblich. Wenn Sie Ihre schädlichen Altlasten nun endlich schnellstmöglich loswerden wollen, helfen Ihnen die AsbestProfis gerne. Lassen Sie sich zunächst umfassend zu Ihrem individuellen Problem beraten oder buchen Sie gleich einen zeitnahen Termin zur kostenlosen Erstbegehung, auf dessen Grundlage wir Ihnen ein völlig unverbindliches Angebot erstellen.

Ganz egal, wie Sie sich entscheiden, Sie werden garantiert mit unserem Service zufrieden sein. Unsere erfahrenen Spezialisten stehen Ihnen gerne per E-Mail, Telefon oder mit Termin auch persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Weiterführende Quellen:

(1) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2015): „Nationales Asbest-Profil Deutschland“, ISBN 978-3-88261-150-2.
www.baua.de/dok/6549238
(2) Deutsches Krebsforschungszentrum DKFZ (2015): „Asbest: Krebsrisiko noch auf lange Zeit?“
https://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/asbest.php
(3) DGUV Information 201-012 (Stand 12.2006): „BT 19 Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten“
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/bt_19_12_2006.pdf
(3) Kurier.at (2022): „Asbest-Dächer falsch gereinigt: Bedingte Haft für Unternehmer“
https://kurier.at/chronik/burgenland/asbest-daecher-falsch-gereinigt-bedingte-haft-fuer-unternehmer/402136878

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