Asbestdach sanieren
Eine Asbestdach Sanierung gehört zu den am häufigsten beauftragten Leistungen in der gesamten Branche der Asbestentsorgung. Insbesondere bei den charakteristischen Wellasbestplatten ist die Bevölkerung sensibilisiert. Freigesetzte Asbestfasern lösen schwere unheilbare Erkrankungen aus – teilweise erst Jahrzehnte nach Exposition. Eine Gesundheitsgefährdung mit unvermeidbarer Außenwirkung ist im Bereich der Hauseindeckung bei beschädigten Elementen, baulichen Maßnahmen oder bereits einer gewöhnlichen Reinigung unvermeidbar. Daher gilt: Auch wenn der Asbest im überwiegenden Teil eines asbesthaltigen Daches fest gebunden ist, früher oder später muss der Eigentümer das Asbest Dach entsorgen. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie dabei am besten vorgehen, folgen Sie den Fachinformationen auf dieser Seite.
Was ist ein Asbest Dach?
Ein sanierungsbedürftiges Asbestdach meint in den meisten Fällen ein Dach, dessen überwiegenden Bauelemente aus Asbestzement bestehen. Möglich ist aber auch, dass nur bestimmte Bauelemente in Dachaufbau oder Dämmung betroffen sind, diese jedoch aufgrund von schwach gebundenen Asbestformen ein erheblich größeres Faserfreisetzungspotenzial haben und deren Sanierung weitaus dringender ist. Viele Eigenschaften der ehemaligen Wunderfaser führten dazu, dass Asbest ein baulicher Standard für Dacheindeckungen war. So wurde durch die hohe Zugfestigkeit der Fasern eine ausgeprägte Verstärkung der Baustoffmatrix erreicht. Insbesondere das Dach eines Gebäudes muss allen Witterungsbedingungen und langanhaltender Feuchtigkeitseinwirkung standhalten – und dies im stark alkalischen Milieu der Zementmatrix. Hinzu kommen Anforderungen an Haftung und Auftragsverhalten. Lange waren diese Voraussetzungen nur durch Asbestfasern zu erfüllen, die überdies in großen Mengen sehr preisgünstig verfügbar waren. 80 % der Asbestzementproduktion wurde zu den besonders biegefesten Wellasbestplatten verarbeitet, die auch oft unter dem Handelsnamen „Welleternit“ verkauft und zum Eindecken zahlreicher Gebäude und Gebäudekomplexe verwendet wurden.
Wie gefährlich ist ein Asbestdach?
Völlig intakte Dachplatten aus Asbestzement können für einen langen Zeitraum ungefährlich sein, da die Asbestfasern fest im Zementverbund gebunden sind, wenn die Rohdichte des Materials über 1400 Kilogramm pro Kubikmeter liegt. Jede Art von Bearbeitung, Beschädigung oder Verwitterung kann die gesundheitsschädlichen Fasern jedoch aus dem Verbund lösen. Unsachgemäßes Bearbeiten von Asbest ist zudem eine Straftat, selbst wenn die Bearbeitung im Zuge einer direkten Gefahrenabwehr geschieht. Die meisten vor 1993 errichteten Dächer enthalten zumindest punktuell schwach gebundene Asbestprodukte, die laufend krebserzeugende Fasern freisetzen. Nur durch eine vollständige Asbestdach Entsorgung können Gesundheitsrisiko und eine mögliche strafrechtliche Verfolgung durch Gefährdung Dritter vermieden werden.
Wie erkennt man ein Asbest Dach?
Dächer zahlreicher Immobilien und Nebengebäude, die zwischen 1900 und 1993 errichtet wurden, enthalten asbesthaltige Materialien. Großflächig auf Dächern wurden vor allem Wellasbestplatten und Kunstschiefer verbaut – insbesondere zwischen 1960 und 1980. Die typische, meist grau-grünliche Farbe und die Zerfaserung an Bruchkanten sind weitere Hinweise. Es gibt auch viele versteckte Asbestquellen im Dach wie Spachtelmassen, Putze und Kleber. Hochglanzmaterialien sind allgemein selten betroffen. Falls Sie in den Unterlagen oder auf Bauteilen keinen Hinweis auf das Merkzeichen „AF“ für asbestfrei finden, ist eine Materialanalyse gerechtfertigt. Viele Betroffene müssen nicht das gesamte Asbest Dach entsorgen, sondern nur einzelne Bereiche oder Elemente.
Wann muss man ein Asbest Dach sanieren oder entsorgen?
Viele Hausbesitzer fragen sich, ob und wann sie verpflichtet sind, ihr Asbest Dach zu entsorgen. Geltende Vorschriften, die hier Anwendung finden, sind neben der Gefahrstoffverordnung die Asbestrichtlinien der Bundesländer und die TRGS 519. Bisher ist eine Asbesterkundung vor jeder baulichen Maßnahme eine allgemeine Pflicht, ebenso besteht eine Sanierungspflicht, wenn Personen nachweislich durch Faserfreisetzung gefährdet sind. Die Dringlichkeit einer Sanierung wird in der Asbestrichtlinie nur für schwach gebundene Asbestprodukte geregelt. Ein Bewertungsbogen mit Punktesystem entscheidet hierbei darüber, ob Betroffene umgehend ihr Asbestdach entsorgen oder zumindest erste Maßnahmen zur Gefahrenwehr ergreifen müssen (Dringlichkeitsstufe I) oder ob eine Neubewertung nach 2 Jahren (Dringlichkeitsstufe II) bis 5 Jahren (Dringlichkeitsstufe III) durchgeführt werden muss. Dringlichkeit und Faserfreisetzungspotenzial bewerten kann nur ein erfahrener Asbestprofi auf Grundlage von einer Ortsbegehung und repräsentativen Materialbeprobungen.
Wie geht man bei einer Asbestdach Sanierung vor?
Sobald eine Tätigkeit die Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien beinhaltet, greifen die Vorgaben der TRGS 519. Die erforderlichen Maßnahmen sind durch Privatpersonen mit vertretbarem finanziellen und zeitlichem Aufwand nicht durchführbar. Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten erfordern eine separate Zulassung der zuständigen Behörde, die nur geprüften Fachbetrieben gewährt wird. Bevor eine Asbestsanierung an einem Dach vorgenommen wird, sollte Asbest in der Dämmung identifiziert und durch ein Labor bestätigt werden. Sobald dies geschehen ist muss in jedem Fall eine Tätigkeit mit Asbest spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Dabei sind ein detaillierter Arbeitsplan sowie Nachweise über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung vorzulegen. Dazu gehört auch die Messtechnik zum Nachweis, darüber, dass die zulässigen Arbeitsschutzkonzentrationen nicht überschritten werden und zur Reinigungskontrolle nach Abschluss der Arbeiten. Gerüst und Folienabdeckungen müssen ebenso koordiniert und organisiert werden wie Abtransport in Spezialtaschen, Entsorgung auf der Sondermülldeponie und Wiederaufbau. Ein professioneller Fachbetrieb kann Abläufe und Kosten für Sie optimieren, in der Regel innerhalb eines Monats Ihr altes Asbest Dach entsorgen und den Aufbau nach Ihren Vorstellungen rekonstruieren.
Was kostet eine Asbestdach Sanierung?
Ein komplettes Asbest Dach zu entsorgen, gehört zu den kostspieligsten Sanierungsprojekten. Das liegt in erster Linie an den umfangreichen handwerklichen Leistungen des Abbruchs und Wiederaufbaus. Aber auch die wochenlang im Voraus organisierte Baustelle mit Gerüst und Folienabdeckungen sowie der Transport erheblicher Mengen Sondermüll in Big Bags und Containern mit der anschließenden kostenpflichtigen Entsorgung auf Sondermülldeponien sind bei einer Asbestdach Entsorgung aufgrund der großen umgesetzten Materialmengen eine teure Angelegenheit. Im Rahmen einer Asbestdach Sanierung fallen einerseits Kosten für die Sanierungsarbeiten an, andererseits die Entsorgung selbst. Ausführliche Informationen , was eine Asbestentsorgung kostet, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Früher oder später führt jedoch bei einem asbesthaltigen Dach kein Weg an der Maßnahme vorbei. In vielen Fällen lässt sich die Asbestdach Entsorgung mit einer energetischen Sanierung verbinden. Bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus kann man mit durchschnittlichen Sanierungskosten von etwa 15.000 € rechnen. Davon entfallen ein Drittel auf die Entsorgung, etwas mehr als ein Drittel auf den Wiederaufbau und der Rest auf Gerüstmiete und Folien (1000 €), Deponiekosten (ca. 2000€) und sonstige Extrakosten.
Welche Förderung gibt es bei einer Asbestdach Sanierung?
Liegt eine Bescheinigung darüber vor, dass Asbestdach entsorgen oder Wellasbest entsorgen im Rahmen einer Gefahrenabwehr notwendig sind und eine akute Asbestbelastung besteht, so können die gesamten Sanierungskosten – abhängig von Einkommen und Familienstand – steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Liegt keine Bescheinigung über eine Asbestbelastung vor, so kann immer noch eine Steuererleichterung auf maximal 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen gewährt werden. Falls sich diese Vorgehensweise nicht genügend lohnt, so kommt noch die staatliche Förderung infrage, die sich allerdings nicht mit dem Steuernachlass kombinieren lässt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zahlreiche Förderprogramme, falls eine energetische Sanierung integriert wird.
Asbestdach sanieren mit den Asbestprofis
Auch wenn kein generelles Sanierungsgebot für asbesthaltige Dächer besteht – Im Hinblick auf die Gesundheitsrisiken, den Werteverfall und das Verbot einer Bearbeitung oder Reinigung sollten Eigentümer schnellstmöglich ihr Asbestdach entsorgen. Wer ein Asbest Dach sanieren möchte, ist häufig überfordert mit der Fülle an Regularien und Risiken. Die Asbestprofis haben für Sie alles Wichtige im Blick und führen Sie mit Kompetenz und Augenmaß durch den gesamten Prozess. Nehmen Sie gerne noch heute kostenlos und völlig unverbindlich Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen.