Asbestarbeiten sollten immer von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Keinesfalls selber anfassen: Warum Asbest ein Fall für Experten ist

Fachbetrieb für Asbestsanierung und Asbestentsorgung

Fachbetrieb für Asbest

TRGS 519 Sachkunde

Ausgebildete Mitarbeiter

Regelmäßige Fortbildung

Jana Pulver

Jana Pulver (M.Sc.)

Freie Sachverständige für Umweltmikrobiologie und Umweltanalytik

Keinesfalls selber anfassen: Warum Asbest ein Fall für Experten ist

Heimwerken und Do-It-Yourself liegen derzeit absolut im Trend. So erfüllend es auch sein mag, etwas mit den eigenen Händen zu erschaffen oder zu bewältigen – bei Asbest kann dieses Vorgehen fatale Folgen haben! Es drohen gesundheitliche und mitunter auch strafrechtliche Konsequenzen, wenn die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Asbest nicht beachtet werden. In diesem Ratgeber werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Vorsichtsmaßnahmen und alle Einzelschritte des legalen Vorgehens bei der Asbestsanierung auf den Punkt gebracht, um Sie vollumfänglich über die Problematik zu informieren.

Wo wurde Asbest eingesetzt?

Asbestfasern unterschiedlicher Art und Länge wurden bis 1993 in mehr als 3.000 Produkten eingesetzt, wobei Werkstoffe aus Bauhandwerk und Bauindustrie nur einen Teil davon ausmachten. Der BK-Report „Faserjahre“ der DGUV aus dem Jahr 2013 definiert zehn Materialkategorien, die einen guten Überblick darüber geben, in welchen Stoffen sich wie viel Asbest befinden kann:

Asbestprodukt Asbestgehalt
Asbesttextilien 80 bis 90 %
Asbestpappen und Asbestdichtungen 50 bis 97 %
Asbestzementprodukte, z.B. Eternitplatten und Dacheindeckungen 5-20 %
Leichtbauplatten und Brandschutzplatten 5 bis 50 %
Asbesthaltige Reibbeläge, z.B. Brems- und Kupplungsbeläge 10 bis 70 %
Asbestisolierungen, z.B. Brandschutz, Schallschutz oder Asbest in Dämmung < als 50 %
Asbesthaltige Kunststoffe und Formmassen 7 bis 70 %
Asbestfilter 20 bis 75 %
Bituminöse und bauchemische Produkte 1 bis 30 %
Asbesthaltige Bodenbeläge, z.B. Floor Flex Platten ab 15 bis zu 90 % in der Trägerschicht

Wie gefährlich ist Asbest wirklich?

Asbest ist ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrstoff und gemäß der CLP-Verordnung als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1A eingestuft. Das bedeutet, dass die krebserregende Eigenschaft sicher nachgewiesen wurde und nicht nur als „wahrscheinlich“ gilt (Kategorie 1B) oder aufgrund von Tierversuchsergebnissen lediglich der Verdacht besteht (Kategorie 2). Es gibt auf der aktuellen Berufskrankheitenliste vier anerkannte Berufskrankheiten (BK), die Asbest erwiesenermaßen auslösen kann:

  • BK 4103 Asbestose der Lunge oder Pleura: Asbestose beschreibt eine Verhärtung und Fibrose der Lunge oder des Brustfells vor allem durch längere Asbestfasern.
  • BK 4104 Lungen- oder Kehlkopfkrebs: Immunprozesse und durch die Fasern gestörte Reparaturmechanismen führen direkt an den Ablagerungsstellen der Fasern zu bösartigen Tumoren.
  • BK 4105 Mesotheliom: Dabei wandern kürzere Fasern über die Lymphbahnen, es entwickeln sich DNA Schäden, Mutationen und infolgedessen bösartige Tumore des Bauchfells mit sehr schlechter Prognose.
  • BK 4114 Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und PAK: Durch eine sogenannte Synkanzerogenese führen die beiden gentoxischen Substanzen zusammen noch häufiger zu einer Lungenkrebserkrankung.

Außerhalb des beruflichen Kontextes kann auch im Wohnumfeld dauerhaft eine relevante Faserkonzentration bestehen. Maßgeblich dafür ist auch, ob der Asbest fest oder nur schwach im belasteten Material gebunden ist. Bei einem Material mit einer Rohdichte von weniger als 1000 kg/m³ ist von einer dauerhaften Raumluftbelastung auszugehen.

Warum dürfen Privatpersonen nicht mit Asbest umgehen?

Es herrscht häufig Verwirrung darüber, welche Paragrafen der Gefahrstoffverordnung bzw. welche Verbote oder Regeln auch für Privatpersonen anwendbar sind, die eine Sanierung von Asbest im eigenen Haushalt selbst durchführen wollen.

In den Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung (2008) ist dazu ausgeführt, dass für Privatpersonen grundsätzlich § 16, sowie Anhang II Nr. 1 gelten sowie zusätzlich alle Regelungen zum Schutz von Dritten. Das schließt Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Ordnung, Baurecht und Immissionsschutzrecht ein, wobei beim Vollzug dieser Regelungen technische Regeln und Standards angewendet werden. Das bedeutet, dass Privatpersonen jede Abweichung von der TRGS 519 vorgeworfen werden kann und die Arbeiten unbedingt sachkundigen Firmen überlassen werden sollten. Eine Schulung und Schutzausrüstung reichen nicht einmal aus, um die grundlegendsten Anforderungen umzusetzen. Es werden nicht nur eine größere Anzahl an Geräten, Messtechnik und Schutzvorrichtungen zum Abschirmen der Umwelt, sondern auch vor allem ausreichende Erfahrung im Umgang mit dem Gefahrstoff benötigt. Ansonsten wird der ambitionierte Heimwerker nicht nur sich selbst und sein Haus, sondern auch dessen Umgebung sowie sein Fahrzeug dauerhaft kontaminieren. Grundsätzlich wird Privatpersonen von Behördenseite und Beratern aller relevanten Fachbereiche daher immer wieder von jeglichem Umgang mit Asbest abgeraten.

Was passiert bei illegalem Umgang mit Asbest?

Ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet, wobei sich die Bußgelder mehrerer einzelner Verstöße entsprechend addieren können und auf diese Weise oft fünfstellige Summen zu zahlen sind. Weitaus schwerwiegender gestalten sich jedoch die Straftatbestände, die aus den krebserregenden und allgemein gefährdenden Eigenschaften des Gefahrstoffes resultieren. So können beispielsweise Straftatbestände des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326, der Bodenverunreinigung nach § 324 oder Luftverunreinigung gemäß §325 StGB verwirklicht sein. Hierfür können Haftstrafen bis zu 10 Jahren verhängt werden. Hinzu kommen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Dritter.

Beispiele aus der Praxis:

Im März 2021 wurde ein ehemaliger Bauunternehmer zur Zahlung von 36.000 € an gemeinnützige Vereine verurteilt, weil er auf seiner Baustelle zwar einige, aber nicht alle Schutzmaßnahmen beachtet hatte, obwohl die Asbestbelastung des Materials nicht eindeutig nachgewiesen war. In Österreich wurde ein 70-jähriger Unternehmer, der asbesthaltige Dächer unsachgemäß gereinigt hat, im September 2022 zu 4 Jahren Haft verurteilt. Andere Urteile, die Privatpersonen betreffen, führten zur Zahlung von 50 bis 60 Tagessätzen.

Schadensersatzansprüchen von Mietern asbestbelasteter Immobilien wird zudem sehr häufig stattgegeben. Wer sich nicht plötzlich vor Gericht wiederfinden möchte, sollte sich bei dem geringsten Asbestverdacht daher schnellstmöglich an einen anerkannten Fachbetrieb wenden.

Wie geht eine professionelle Firma bei der Sanierung und Entsorgung von Asbest vor?

Auch wenn Sie einen professionellen Fachbetrieb mit der Sanierung von Asbest beauftragen, sollten Sie sich selbst davon überzeugen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden. Als Auftraggeber sind Sie nicht automatisch von jeder Verantwortung befreit. Daher finden Sie hier die wichtigsten Meilensteine im Prozess der Asbestentsorgung.

Schritt 1: Vorbereitende Verwaltungstätigkeiten laut Gesetz

Dazu gehören die Anmeldung der geplanten Maßnahmen inklusive eines Zeit- und Arbeitsplans bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde und die Anzeige der Tätigkeiten bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Für die Entfernung schwach gebundener Asbestprodukten ist eine separate Zulassung zu erwerben. Je nach Deponie ist für die Anlieferung des gefährlichen Abfalls ebenfalls eine Voranmeldung notwendig.

Schritt 2: Baustelleneinrichtung

Dieser Schritt beinhaltet den Aufbau notwendiger Installationen, wie beispielsweise Gerüste, Kräne und Leitern sowie die Abschirmung des bewohnten Bereiches und seiner Umgebung mit Bodenplanen und Folien. Auch folgt die Einrichtung von Schleusen und Pausenbereichen. Außerdem werden unter Umständen erste Messungen getätigt, zum Beispiel die Hintergrundbelastung vor Ort. Eventuell werden auch Daten zur Anerkennung von emissionsarmen Verfahren erhoben.

Schritt 3: Fachgerechte Asbestsanierung

Da es verschiedene Arten der Asbestsanierung gibt, wird grundsätzlich das emissionsärmste mögliche Verfahren angewendet, um das belastete Material abzutragen. Verfahren mit Befeuchtung und kontinuierlicher Absaugung sind bei vielen bauchemischen Produkten, wie Asbest in Fliesenkleber, inzwischen verpflichtend einzusetzen. Große Platten und Formstücke werden zerstörungsfrei ausgebaut. Über einen Hebezug werden die Bauteile an den vorher definierten Verpackungsort transportiert.

Schritt 4: Asbestentsorgung nach Vorschrift

Im belasteten Bereich werden die asbesthaltigen Bauteile in spezielle abdichtbare und mit dem markanten „a“ gekennzeichneten Big Bags verpackt. Je nach Bedarf werden die Big Bags in einem separaten Reinigungsbereich von außen gesäubert. Der Fahrer führt die Transportsicherung durch und fährt zu der zuvor informierten Sondermülldeponie, lässt den Abfall wiegen und entrichtet die entsprechende Gebühr. Er wird unter Umständen aufgefordert, seine Sachkunde zu belegen und sich auszuweisen.

Folgende Tipps können Ihnen viel Ärger ersparen:

  • Kontrollieren Sie die Sachkunde Ihrer Sanierungsfirma (TRGS 519) auf Aktualität. Innerhalb von 6 Jahren muss nachgeschult werden.
  • Kümmern Sie sich je nach Umfang der Arbeiten frühzeitig um die Einlagerung Ihrer Habseligkeiten und eine Bleibe im Sanierungszeitraum.
  • Decken Sie faserfreisetzende Bereiche bis zur Sanierung mit Folie und Panzerklebeband ab.
  • Informieren Sie sich frühzeitig, ob die steuerliche Absetzbarkeit oder Beantragung einer Förderung für Sie vorteilhafter ist.

Asbest loswerden mit den Asbestprofis: So geht’s!

Wenn Sie einen erfahrenen und sachkundigen Asbestfachbetrieb suchen, der selbstverständlich mit allen zuvor genannten Anforderungen und Abläufen vertraut ist, sind die Asbestprofis Ihre idealen Ansprechpartner. So einfach werden Sie mit uns jeglichen Asbest los:

  1. Kontaktieren Sie uns – gerne sofort – telefonisch, per E-Mail oder über das Online Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und lassen Sie uns gerne Fotos der asbestbelasteten Baustoffe zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und nehmen uns gerne Zeit für all Ihre Fragen.
  2. Sie erhalten einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin. Auch kurzfristige Termine sind möglich. Unsere Beratung erleichtert Ihnen die Planung, Umsetzung und Kostenkalkulation. Noch haben Sie keinen Cent bezahlt, aber bereits einen Experten vor Ort.
  3. Wir übermitteln Ihnen ein kostenloses Festpreis-Angebot mit garantierter Preisbindung. Sollten Sie zustimmen, schließen Sie jedes Risiko aus, später mehr zahlen zu müssen. Andere Anbieter nutzen jede Chance, Ihnen Zusatzkosten anzulasten – bei uns passiert Ihnen das nicht.
  4. Wir garantieren eine fachgerechte Sanierung und Asbestentsorgung. Selbstverständlich verfügen wir über die Asbest-Zusatzausbildung der TRGS 519 und wissen durch unsere langjährige Erfahrung genau, was wir tun.
  5. Verlassen Sie sich auf eine zuverlässige Ausführung aller Arbeiten und die fristgerechte Übergabe Ihres Objektes zum vereinbarten Termin. Genießen Sie den Bezug Ihrer asbestfreien Immobilie dank intensiver Feinreinigung aller Gebäudeteile und Grundstücke.

Beratung & Angebot

Sie möchten Asbest fachgerecht und sicher entsorgen lassen? Bei Asbestprofis sind Sie genau richtig. Wir sind ein Fachbetrieb nach TRGS 519 für die Asbestsanierung und Asbestentsorgung

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses unverbindliches Angebot für Ihre Asbestsanierung bzw. -entsorgung. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen eine sichere, schnelle und professionelle Asbestentsorgung an.

  • Asbestsanierung
  • Asbestdemontage
  • Asbestentsorgung
  • Asbestbodensanierung
  • Asbestkleber entsorgen
  • Eternitplatten entsorgen

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Eine Asbestentsorgung ist nicht teuer und mit einem Profi an der Seite professionell und schnell erledigt. Gerne erstellen wir für Sie einen individuellen Festpreis, zugeschnitten auf Ihr Anliegen! Füllen Sie dazu einfach das Formular aus. Wir beraten Sie kostenfrei.

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