Asbestarbeiten sollten immer von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Asbestplatten streichen: Macht das Sinn?

Fachbetrieb für Asbestsanierung und Asbestentsorgung

Fachbetrieb für Asbest

TRGS 519 Sachkunde

Ausgebildete Mitarbeiter

Regelmäßige Fortbildung

Jana Pulver

Jana Pulver (M.Sc.)

Freie Sachverständige für Umweltmikrobiologie und Umweltanalytik

Asbestplatten streichen: Sinn oder Unsinn?

Starkregenereignisse und Temperaturschwankungen hinterlassen auch an bautechnisch perfekt abgestimmten Fassaden und Dächern mitunter deutliche Spuren. Sind die Schäden lediglich äußerlich entstanden, kann ein neuer Anstrich die ideale Maßnahme sein, um die betroffene Immobilie wieder optisch aufzuwerten.

Aber wie soll man vorgehen, wenn die Baustoffe Asbest enthalten? Hier muss erst abgeklärt werden, ob und in welcher Form die Tätigkeit überhaupt ausgeübt werden darf. Erfahren Sie auf dieser Seite, in welchen Fällen das Streichen von asbestbelasteten Materialien sinnvoll ist und was dabei beachtet werden muss.

Wofür wurde Asbestzement verwendet?

Asbestzementprodukte wurden vor allem als Baustoffe genutzt. Die Beimengung von Asbest zu Zement erhöhte vor allem die Zug- und Biegefestigkeit der ausgehärteten Bausubstanz. Der ausgeprägten Rissneigung des fertigen Betons oder Mörtels wird entgegengewirkt, es konnte daher in weitaus dünneren Schichten gearbeitet werden (1). Etwa 80 % der Asbestzementproduktion entfiel auf ebene und gewellte Bauplatten, die heute noch häufig unter dem Markennamen „Eternitplatten“ bekannt sind, obwohl bereits im Jahr 1990 völlig asbestfreie Eternitplatten erhältlich waren. Andere Anwendungen für Asbestzement waren Kanal-, Trinkwasser-, Entwässerungs- und Lüftungsrohre. Ein geringerer Anteil wurde für Brandschutzplatten und Blumenkästen verwendet.

Können alle Asbestplatten an Dach und Fassade gestrichen werden?

Zunächst muss geprüft werden, ob die Asbestplatten beschichtet sind. Liegt keine oder nur eine bereits beschädigte Beschichtung vor, ist weder das Streichen noch eine Reinigung der Bausubstanz zulässig. In diesem Fall sind eine komplette Asbestsanierung beziehungsweise die Asbestentsorgung durch einen Fachbetrieb die einzigen legalen Maßnahmen, um das Gebäude wieder instant zu setzen.

Sind die Platten vollständig beschichtet – beispielsweise mit Putz – dürfen sie theoretisch auch von Privatpersonen gestrichen oder überklebt werden, da hierbei keine Tätigkeit mit Asbest erfolgt und die Vorgaben der TRGS 519 nicht angewendet werden (2). In der Praxis ist das Streichen ohne vorherige Reinigung jedoch nicht sinnvoll und ebendiese Reinigung darf ausschließlich nach dem Verfahren BT 19 der DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664) von einem sachkundigen Fachbetrieb durchgeführt werden (3).

Ist das Streichen von Asbestplatten empfehlenswert?

Sowohl das Streichen selbst als auch die Reinigung mit Neubeschichtung nach dem BT 19 Verfahren ist in den meisten Fällen keine langfristige Lösung. Oft ist die Haltbarkeit von Anstrich und Beschichtung sehr begrenzt, das Risiko einer Beschädigung und Faserfreisetzung während des Vorgangs ist dagegen hoch. Aufwand und Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.

Tritt während der Arbeiten eine Beschädigung auf, ist das Belassen der asbesthaltigen Bausubstanz am Objekt keine Option mehr. Ein generelles Asbestverbot wird immer wieder diskutiert, daher ist der komplette Ausbau mit Entsorgung durch eine Fachfirma und anschließender Neueindeckung die generelle Empfehlung bei Asbest im Baubestand.

Für den Fall, dass Sie sich dennoch für die kurzfristige Ausbesserung entscheiden, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte der jeweiligen Vorgehensweise zusammen gestellt.

Asbestplatten streichen: Vorbereitungen

1. Untersuchung der Baustoffe

Der Untergrund wird idealerweise mit der Unterstützung eines Sachverständigen für Asbest auf eventuelle Mängel und Beschädigungen überprüft. Nur falls der Experte grünes Licht gibt, haben Sie Sicherheit in Bezug auf die Legalität der Maßnahme.

2. Einkauf von Schutzkleidung und Farbe

Auch wenn die übliche PSA mit Einweg-Schutzanzug, Handschuhen und mindestens FFP2-Halbmaske nicht vorgeschrieben ist, da keine direkte Tätigkeit mit Asbest durchgeführt wird, ist der Eigenschutz zur Vorsicht dringend zu empfehlen. Bezüglich der Farbe sollten Sie sich genau dazu beraten lassen, welche Farbe die größte Haltbarkeit auf Ihrem vorhandenen Untergrund hat, besonders wetterfest ist und antibakterielle sowie antimykotische Eigenschaften hat, da Sie die erforderliche Reinigung überspringen.

In nur 4 Schritten Asbestplatten streichen

1. Gerüst und Sicherungsinstallationen

Gerüst und Sicherungssystem sollten nur eigenständig aufgebaut werden, wenn genügend Erfahrung vorhanden ist. Je älterer und fragiler das Material erscheint, desto sinnvoller ist auch der Schutz der Umgebung mithilfe von Folien, falls im Schadensfall Asbest freigesetzt wird.

2. Persönliche Schutzausrüstung

Das Anlegen von Handschuhen, Schutzanzug mit Kapuze und einer FFP2 oder FFP3 Halbmaske oder Vollmaske mit P2- oder P3 Filter dient der Risikominimierung im Schadensfall.

3. Haftgrund

Das Auftragen von Haftgrund ist bei wetterfesten Farben für den Außenbereich meistens notwendig.

4. Streichen

Die Farbe wird nach Anleitung und ausschließlich von oben nach unten aufgetragen, keinesfalls darf in verschiedene Richtungen gearbeitet oder zu viel Druck ausgeübt werden.

Asbestplatten reinigen, versiegeln und streichen (BT 19): Vorbereitungen

1. Organisatorische Maßnahmen

Zuerst muss ein Verantwortlicher benannt werden, der über die nötige Sachkunde nach der TRGS 519 verfügt, dieser muss eine detaillierte Betriebsanweisung für alle Arbeiten erstellen. Die Tätigkeit muss unternehmensbezogen der zuständigen Behörde und dem Träger der Unfallversicherung mindestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Dabei sind auch Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan und Unterweisungsunterlagen der Beschäftigten nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung einzureichen. Wichtig ist auch, die Arbeitsvorschrift „BT 19“ (3) sowie die Betriebsanleitung zum vorgeschriebenen Gerät „Krake ARS“ für alle Mitarbeiter zugänglich bereitzulegen.

2. Arbeitsvorbereitung

Die nach BT 19 vorgeschriebene Arbeitsgeräte „Storch-Asbest-Reinigungssystem Krake ARS“, „ Storch Sauger Typ S 625“, sowie ein Hochdruckwasserstrahlgerät müssen mit den dort aufgeführten Filtereinsätzen bestückt sein. Die vorgeschriebenen Geräteparameter und geforderten Einstellungen für den Vorgang sind zu beachten, Daten zur Gerätewartung und regelmäßigen Funktionsprüfung sollten vorliegen.

Weiterhin müssen folgende Arbeitsmaterialien einsatzbereit sein: ein Container mit Filtereinsatz für die Abwasserfiltration (EMPAC-Polypropylen-Filtersack A 90), laut Gesetz gekennzeichnete Big Bags für die Asbestentsorgung, Streich- und Rollwerkzeuge, sowie Portlandzement für die Schlammverfestigung. Abhängig von der Saugfähigkeit des Untergrundes ist der Beschichtungsstoff bzw. eine Haftgrundierung mit den in der BT 19 geforderten Eigenschaften auszuwählen. Bei saugfähigen Oberflächen ist außerdem ein fungizides und algizides Wirkstoffkonzentrat notwendig (3).

In nur 4 Schritten Asbestplatten reinigen, versiegeln und streichen (BT 19)

1. Schutz der Umwelt und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Der Arbeitsplatz muss mit Zutrittsverbotsschildern abgesperrt werden. Je nach Ausfall der Gefährdungsbeurteilung wird die komplette PSA mit entsprechender Schutzstufe (mindestens P2) angelegt. Anschließend werden Geräte und Filter nochmals auf Beschädigungen geprüft.

2. Reinigung

Die Asbestzementplatten werden mit einem drucklosem Wasserstrahl befeuchtet. Anschließend wird die Oberfläche vorsichtig mit der Reinigungshaube abgefahren, dabei darf nicht mehr Wasserdruck als 120 bar verwendet werden. Die Wassertemperatur darf nicht über 30 °C liegen. Danach muss der Vorabscheider über dem Abwasserfilter ausgespült werden. Filter und der mit Zement abgestreute Abwasserfiltersack werden in staubdichten Big Bags entsorgt (3).

3. Beschichtung

Saugfähige Oberflächen werden zunächst mit der bioziden Lösung behandelt. Nach der Trocknung wird die Grundbeschichtung mit Rollwerkzeugen bis zur Sättigung der Oberfläche aufgetragen. Nach der Trocknung können die Deckschichten appliziert werden.

4. Abfallbeseitigung

Alle mit Asbest kontaminierten Materialien werden nach den Vorgaben der TRGS 519 (Nr. 13) auf einer zugelassenen Deponie entsorgt. Das gefilterte Abwasser kann in der Regel wie Abwasser entsorgt werden, hierzu muss eventuell Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde gehalten werden(2).

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Weiterführende Quellen:

(1) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V (1985): „Asbestersatzstoff-Katalog Band 9: Bautechnische Produkte (Asbestzement)“
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/fac/asbest/pdf/asbest_9.pdf
(2) GMBl 2014 S. 164-201 (2014): „TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-519.html
(3) DGUV Information 201-012 (Stand 12.2006): „BT 19 Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten“
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/bt_19_12_2006.pdf

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