Asbestarbeiten sollten immer von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Asbest: Alle historischen Hintergründe

Fachbetrieb für Asbestsanierung und Asbestentsorgung

Fachbetrieb für Asbest

TRGS 519 Sachkunde

Ausgebildete Mitarbeiter

Regelmäßige Fortbildung

Jana Pulver

Jana Pulver (M.Sc.)

Freie Sachverständige für Umweltmikrobiologie und Umweltanalytik

Asbest: Alle historischen Hintergründe

Erst mystifiziert, dann glorifiziert und schließlich verbannt: Asbest ist ein Material mit Geschichte. Das ungewöhnliche Silikatgestein faszinierte bereits im Altertum, seine Verwendung in Alltagsgegenständen hat – mit einigen Unterbrechungen – eine jahrtausendelange Tradition. Ein derart weiches und flexibles Gestein war vorher unbekannt und brachte Asbest seinen Ruf als „Wunderfaser“ oder „Seide unter den Mineralien“ ein. Die um 1900 beginnende Glanzzeit des Faserminerals gipfelte in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg als Millionen von Tonnen ihren Weg in Bauwerke und Alltagsprodukte fanden. Erst die Erkenntnis, dass Asbest auch in kleinen Mengen gesundheitsschädlich und krebserregend wirkt, leitete das Ende des Asbestzeitalters ein.

Historie: Die Anfänge der Asbestverwendung in der Antike

Die ersten vorhandenen Aufzeichnungen, in denen Asbest erwähnt wurde, datieren auf etwa 300 vor Christus. Theophrast, ein Schüler des Aristoteles, erwähnt in seinem Werk „Über Steine“ eine Substanz, deren Struktur an faules Holz erinnert und in Öl getränkt zwar brennt, aber völlig unverändert bleibt. Belegt sind außerdem der Abbau von Asbestfasern im ersten griechischen Asbeststeinbruch und die Verwebung dieser Fasern zu feuerfester Kleidung, Taschen und Tischtüchern ab dem ersten Jahrhundert nach Christus.

Aus dem damals noch als „Amiantos“ bezeichneten Asbest sollen laut mehrerer Autoren auch die Dochte bestanden haben, auf denen das ewige Feuer der Akropolis brannte. Den Alchemisten des Mittelalters war der Gesteinseigenschaft nicht mehr bekannt, sie hielten das Material für das Haar von feuerfesten Salamandern und nannten es „Salamandra“. Weitere Anwendungen ergaben sich erst deutlich später. Erst nach Erfindung der Dampfmaschine im 18. Jahrhundert begannen die Menschen das gesamte Spektrum der Eigenschaften von Asbest zu entdecken.

Blütezeit von Asbest im 20. Jahrhundert

Nach dem Beginn der Industrialisierung untersuchte man Asbest im Verbund mit diversen anderen Materialien. Meilensteine der Asbestgeschichte im Bauhandwerk waren die Erfindung einer schwer entflammbaren Dachpappe durch den New Yorker Henry Ward Johns und die Entwicklung von „Eternit“, das der Österreicher Ludwig Hatschek ab 1893 in einer stillgelegten Papierfabrik aus Zement mit Asbest herstellte und im Jahr 1901 patentierte. Kurz danach wurden hunderte weitere Anwendungen in kurzer Zeit entwickelt. Während die Weltproduktion von Asbest vor 1900 noch unter 10.000 Tonnen pro Jahr lag, erreichte sie 1975 mit 4,8 Millionen Tonnen pro Jahr ihren Höhepunkt.

Über 3.000 verschiedene Produkte und Anwendungen der Maschinentechnik und Bauindustrie enthielten Asbest. Frühe Entwicklungen waren persönlichen Schutzausrüstungen aller möglichen Berufsgruppen. Zugfestigkeit und Feuerbeständigkeit machten Asbestbeimengungen auch in Privathaushalten zum Baumaterial der Wahl. Dach- und Fassadenplatten, Isolationen und Fußböden, aber auch Elektrogeräte, wie z.B. Telefone, wurden mit der Wunderfaser bestückt. Im Hochbau war die Faser viele Jahre lang ebenso wenig wegzudenken wie in der Schifffahrt oder Fahrzeugtechnik. In den USA werden auch heute noch asbesthaltige Bremsbeläge für Fahrzeuge verkauft.

Historische Asbestimporte und Asbestverbrauch in Deutschland

Da Deutschland keine bekannten größeren Asbestvorkommen hat, wurde der überwiegende Anteil des Rohstoffs importiert – unter anderem aus Russland und Südafrika. 1916 bis 1930 wurden aufgrund des Rohstoffmangels im Ersten Weltkrieg in Thüringen und Sachsen durch die Deutschen Asbestbergwerke dennoch rund 2.000 Tonnen Asbest abgebaut. Wegen des geringen Asbestanteils im Muttergestein waren Importe aber bald wieder weitaus wirtschaftlicher möglich.

Während der Asbestverbrauch im 2. Weltkrieg einbrach, steigerte er sich in der BRD bis 1960 recht schnell auf 170.000 Tonnen pro Jahr – eine Trendwende ist hier erst um das Jahr 1980 herum zu erkennen. In der DDR erreichte der Verbrauch mit 75.000 Tonnen im Jahr 1980 sein Maximum, obwohl die durch Asbest hervorgerufene Lungenkrankheit Asbestose und der asbestbedingte Lungenkrebs bereits 1934 und 1936 als Berufskrankheiten anerkannt waren.

Die Forderungen nach Substituten und Verboten wurden erst lauter, als bekannt wurde, dass auch geringe Mengen Asbestfasern bösartige Bauchfelltumore (Mesotheliome) auslösen können. Mesotheliome wurden erst 1977 als Berufskrankheit anerkannt. 1986 erschien der zehnbändige Asbestersatzstoffkatalog, der aber noch einige bis dahin alternativlosen Anwendungen auflistete. Bis zum Herstellungs- und Verwendungsverbot im Jahr 1993 wurden insgesamt 4,35 Millionen Tonnen Asbest – überwiegend in Form von Asbestzement – in der BRD verbaut. Ein großer Teil davon befindet sich auch heute noch in den entsprechenden Gebäuden und Produkten.

Asbest und seine Gefahren

Obwohl sich bereits um 1930 zeigte, dass sehr viele Arbeiter in Minen oder der Textilindustrie Lungenkrebs oder Fibrosen entwickelten, dauerte es noch über 60 Jahre bis der Gefahrstoff Asbest verboten wurde. Das war zum einen intensiver Lobbyarbeit zu verdanken, hing aber auch damit zusammen, dass die betroffenen Angestellten selbst ihre Arbeit und damit auch Lebensgrundlage aktiv verteidigten. Lange galt nur als gefährdet, wer den gefährlichen Staub viele Jahrzehnte eingeatmet hatte. Auch heute müssen für eine Anerkennung der Asbestose als Berufskrankheit 25 „Faserjahre“ nachgewiesen werden, das heißt eine Vollzeittätigkeit mit direktem Asbestkontakt über 25 Jahre.

Bei kürzerer Exposition spricht man von einem „hinnehmbaren Risiko“. Die Gefahr von den unheilbaren und sehr oft tödlichen Mesotheliomen werden vorwiegend – aber nicht ausschließlich – durch Amphibol-Asbest („Blauasbest“) verursacht, der zum Beispiel in besonders gesundheitsgefährdendem Spritzasbest verwendet wurde. Spritzasbest wurde bereits 1969 in der DDR und 1997 in der BRD verboten, alte Bestände sind jedoch noch immer nicht restlos beseitigt. Spritzasbest befindet sich hauptsächlich als Isolierung auf Stahlträgern, um deren Bewegung und Ausdehnung abzufedern.

Bläuliche Asbestarten der Amphibolgruppe (Krokydolithe) sind säureresistenter als ihre weißen und grauen Kollegen aus der Serpentingruppe. Während es erste Hinweise darauf gibt, dass Chrysotilasbest entgegen älteren Annahmen unter Umständen doch in geringem Maß im menschlichen Körper abbaubar sein könnte, so ist dies für Krokydolith ausgeschlossen. Dessen Fasern verbleiben zu 100 % lebenslang im Körper, können allerdings durch das Lungengewebe wandern und dadurch in unterschiedlichen Organen Krebs erzeugen.

Seit wann besteht ein Asbestverbot in Deutschland?

Seit dem 31. Oktober 1993 sind das Inverkehrbringen, die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Die Gefahrstoffverordnung untersagt auch den Import asbesthaltiger Produkte. In älteren Gebäuden sind aber mitunter noch große Bestände vorhanden. Die häufig gelesene Aussage, in Asbestzement seien die Fasern fest gebunden, trifft nur auf völlig intakte Baumaterialien zu. Da die Installation der betroffenen Materialien teilweise ein halbes Jahrhundert zurückliegt, wird eine altersbedingte Faserfreisetzung der vorhandenen Bestände immer wahrscheinlicher. Mit der Aussage, Chrysotil (Weißasbest) sei weitgehend ungefährlich, wird die Verwendung in anderen Ländern auch heutzutage noch gerechtfertigt. Diese Aussage ist als falsch zu bewerten, denn Chrysotil ist ebenso wie Krokydolith eindeutig als krebserregend einzustufen und kann zu unheilbarer Asbestose und diversen Krebsarten führen.

Neben den mehreren tausend Verdachtsfällen, die jährlich bei der DGUV eingehen, gibt es eine hohe Dunkelziffer an Gesundheitsschäden durch Asbest im Wohnumfeld, deren Auswirkung sich ebenfalls erst durchschnittlich 30 Jahre nach der Exposition zeigen. Insbesondere Kinder und Raucher werden durch Asbestfasern überdurchschnittlich gefährdet. Im Inland abgebaute Gesteine wie zum Beispiel Basalt, die Asbest enthalten können, sind eine rechtliche Grauzone. Auch wurden immer wieder Asbestfasern in talkumhaltigen Baby- oder Kosmetikpudern nachgewiesen. Dies führte allerdings nicht zu Verbot oder Beschränkung der entsprechenden Produkte.

Wie gestaltet sich das Asbestverbot in anderen Ländern?

In der EU sind Verwendung und Produktion seit 2005 auf Grundlage der Richtlinie 2009/148/EG verboten. Wegen der langen Latenzzeit von über 30 Jahren bis zum Ausbruch der Krankheiten werden in Europa immer noch jedes Jahr ca. 88.000 Todesfälle pro Jahr gezählt, die eindeutig im Zusammenhang mit Asbestkontakt stehen. In Deutschland sind es durchschnittlich 1.500 Todesfälle pro Jahr.

In China, Russland und Indien, wird das Fasermineral nach wie vor in großem Umfang genutzt. China, Russland, Kasachstan und Brasilien sind zurzeit die größten Produzenten, wobei Russland mit 790.000 Tonnen Jahresproduktion im Jahr 2020 noch deutlich über dem Volumen des zweitgrößten Produzenten Kasachstan (210.000 Tonnen) liegt. Obwohl der Verbrauch vielerorts rückläufig ist und Kanada als einer der Hauptproduzenten 2012 ausgestiegen ist, beträgt die Jahresproduktion weltweit 2021 immer noch 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr. Indien ist einer der größten Abnehmer und das einzige Land mit steigendem Verbrauch.

Im Jahr 2013 hat das Europäische Parlament eine Resolution zur endgültigen Entfernung von Asbest aus dem europäischen Wirtschaftskreislauf gefasst. Bis 2028 soll Europa asbestfrei werden. Bislang fehlen zwar noch konkrete Pläne zur Umsetzung, jedoch geht der Trend eindeutig in Richtung einer kommenden Sanierungspflicht für sämtliche Asbestbestände.

Wie wird das Asbestverbot geregelt und was passiert bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Die Höhe des Bußgeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann einige tausend Euro betragen. Durch die krebserregende Eigenschaft von Asbest wird beim unsachgemäßen Umgang mit Asbest allerdings zusätzlich oft ein Straftatbestand erfüllt. Bei einer Verurteilung kann es zu Freiheitsstrafen von 5 oder in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren kommen. Beispiele hierfür sind der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Gütern nach § 328 Abs.3 Nr.1 StGB, eine Bodenverunreinigung laut § 324 a StGB oder eine Baugefährdung nach § 319 StGB. Jegliche Arbeiten mit oder an Asbest sind Fachbetrieben vorbehalten, die nach den Vorgaben TRGS 519 vorgehen und den Meldepflichten der Tätigkeiten nachkommen.

Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeiten mit Asbest unzulässig sind. Ausnahmen stellen lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten) dar. Doch auch diese Arbeiten dürfen nur durch Fachbetriebe mit der erforderlichen Sachkunde vorgenommen werden, die über geschultes Personal, alle erforderlichen Geräte und Schutzausrüstung verfügen. Alle Vorgaben betreffen jegliches Material, das mehr als 0,1 % Asbest enthält. Ist der Bau einer Photovoltaikanlage oder Antenne geplant, wird die Sanierung ebenfalls zur Pflicht. Deren Installation auf asbesthaltigem Material ist nicht gestattet.

Inwiefern sind Privatpersonen von Asbest betroffen?

Asbest im unmittelbaren Wohnumfeld ist der Albtraum vieler Familien. Schwach gebundene Asbestmaterialien geben permanent lungengängige Fasern ab, während fest gebundene Asbestprodukte keine unmittelbare Gefahr darstellen müssen und auch nach geltendem Recht im Gebäude verbleiben dürfen. Das gilt jedoch nur, wenn die Materialien vollkommen unbeschädigt sind. Auch wenn Raucher und Kinder oft genannte Risikogruppen darstellen, kann tatsächlich niemand vorhersagen, welche Person besonders empfindlich auf eine Faserbelastung reagiert und eher zu einer asbestbedingten Erkrankung neigt.

Unpopuläre Asbestquellen wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber werden selbst von erfahrenen Handwerkern häufig übersehen. Trotz des allgemeinen Asbestverbotes 1993 sind Schätzungen zufolge noch über eine Milliarde Quadratmeter Asbest in Beständen verbaut. Die Leitlinie zur Asbesterkundung des Umweltbundesamtes, die 2020 erschienen ist, kann helfen, verdächtige Materialien zu identifizieren. Zur eindeutigen Bestätigung ist meistens eine Asbestanalyse notwendig.

Im Zweifelsfall sollte das verdächtige Material auf keinen Fall mechanisch bearbeitet werden. Einfache Reinigungsmaßnahmen oder Reparaturen können Millionen von Fasern freisetzen. Ein Asbest-Sachverständiger oder Gutachter kann Sie zu allen potenziellen Asbestquellen beraten und auch direkt vor Ort Proben entnehmen. Wenn Sie ein asbestbelastetes Haus kaufen oder verkaufen möchten, ist ein professionell erstelltes Gutachten die einzige rechtssichere Möglichkeit, einen Asbestbestand einwandfrei nachzuweisen.

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Niemand kann es leugnen, Asbestmaterialien sind ein vermeidbares Gesundheitsrisiko. Wenn Sie in Ihrem Haus oder Geschäftsgebäude auf Asbestmaterialien stoßen, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Asbestfachbetrieb wenden. Die Asbestprofis helfen Ihnen gerne weiter und übermitteln Ihnen ein völlig kostenloses und unverbindliches Angebot. Unsere Leistungen beruhen selbstverständlich alle auf der Grundlage der TRGS 519 und unserem umfangreichen Erfahrungsschatz. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Einzelfall und freuen uns auf Ihre Anfrage!

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