Wann ist eine Asbestsanierung notwendig?
Asbest galt im 20. Jahrhundert als einstige Wunderfaser und wurde deswegen mit großer Beliebtheit für den Bau von privaten, gewerblichen und öffentlichen Immobilien verwendet. Als Experten die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Asbest herausgefunden haben, wurde die Produktion und der Einsatz der giftigen Substanz flächendeckend verboten. Immobilieneigentümer, die Häuser aus den 1960er und 1970er Jahren besitzen, stehen seither vor der Herausfordern die betroffenen Bauteile zu entfernen und zu entsorgen. Nicht immer ist jedoch eine Asbestsanierung sofort notwendig – denn Asbest gibt es in unterschiedlichen Arten. Wir klären auf, was Sie bei der Asbestsanierung beachten müssen und warum Sie einen Fachmann brauchen.
Was ist Asbest und warum ist es gefährlich?
Asbest war früher in vielen Industriebereichen ein wahrer Wunderwerkstoff. Das silikatische Mineral verfügt nämlich über viele positive Eigenschaften, wie zum Beispiel die chemische Beständigkeit sowie Unempfindlichkeit gegenüber Hitze und Feuer. Kein Wunder, dass Asbest in mehreren Tausend Produkten beigemischt und dauerhaft verwendet wurde, wie kaum ein anderes Baumaterial. Ob Kleber, Farbe, Spachtelmasse, Bodenbeläge, Faserzementplatten, Blumenkästen, Bremsbeläge oder technische Anlagen: Die faserartige Substanz wurde mit großer Beliebtheit angewandt, wo es nur Sinn machte. Daher kann man in der Regel davon ausgehen, dass sich Asbest höchstwahrscheinlich in allen Immobilien befindet, die zwischen 1900 und 1990 erbaut wurden.
Heute sieht es jedoch anders aus und man weiß, dass die einstige Wunderfaser umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Durch das Einatmen einer einzelnen Asbestfaser können schwere Lungen- und Krebserkrankungen verursacht werden. Für die Sicherheit von Mensch und Umwelt ist die Herstellung und Verwendung von Asbest seit 1993 in Deutschland verboten, seit 2005 in ganz Europa. Asbest befindet sich heute nicht nur in unzähligen Gebäuden, sondern hat die besondere Schwierigkeit, dass die faserige Substanz unsichtbar ist. Asbest kann man daher nur mit einer entnommenen Materialprobe unter einem Mikroskop nachweisen. Die potenzielle Gefahr durch das unsichtbare giftige Material hat zur Folge, dass der Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen strengen Gesetzesvorgaben unterliegt. Das bedeutet, dass Laien und Unerfahrene bei asbestbelasteten Gebäuden auf die professionelle Unterstützung von zertifizierten Fachfirmen angewiesen sind.
So funktioniert der Test von Asbest
Wer in seiner Immobilie asbesthaltige Bauelemente vermutet, bekommt nur mit einem professionellen Test absolute Gewissheit. Es gibt zahlreiche regionale und überregionale Anbieter, die anhand von Materialproben einen Test durchführen. Für die Entnahme einer Probe empfehlen wir Ihnen sich an einen zertifizierten Asbestprofi zu wenden, da diese nur unter gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien entnommen werden darf. Legen Sie hierbei auf keinen Fall selbst Hand an, denn beim Brechen, Fräsen oder Bohren werden automatisch die gefährlichen Asbestfasern freigesetzt, die schnell zur Gefahr werden können.
Der verdächtige Stoff wird anschließend an ein Labor zur Untersuchung geschickt und unter einem Polarisationsmikroskop untersucht. Das Labor erstellt daraufhin eine Reihe von Auswertungen, die unter anderem feststellen, ob es sich tatsächlich um Asbest handelt und um welche Art es sich dabei handelt. Mit dem sogenannten REM-Verfahren wird unter dem Rasterelektronenmikroskop ermittelt, ob die Materialprobe künstliche Mineralfasern enthält. Damit können die kleinsten Spuren von Asbest sicher und zuverlässig nachgewiesen werden. Sofern es sich Fasern handelt, die Lungenschäden verursachen können, bestimmt das Labor zusätzlich den Kanzerogenitätsindex (KI), der Auskunft darüber gibt, wie stark das Material krebserregend sein kann.
Asbestsanierung: Wann muss ich handeln?
Der Umgang mit schwachgebundenem Asbest wird seit Mitte 1990 über eine Asbestrichtlinie (TRGS 519) gesetzlich geregelt. Wann und wie schnell eine Schadstoffsanierung in Ihrem Fall vonnöten ist, wird grundsätzlich in drei Dringlichkeitsstufen definiert:
- Dringlichkeitsstufe I: Eine Asbestsanierung ist unverzüglich erforderlich. Sofern die endgültige Sanierung nicht sofort möglich ist und der asbestbelastete Raum weiter genutzt wird, müssen unverzüglich vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration ergriffen werden. Die endgültige Asbestsanierung muss jedoch nach spätestens drei Jahren begonnen werden.
- Dringlichkeitsstufe II: Die Neubewertung ist mittelfristig erforderlich, d.h. innerhalb von 2 Jahren.
- Dringlichkeitsstufe III: Die Neubewertung ist langfristig erforderlich, d.h. innerhalb von 5 Jahren.
Wird in Ihrem Haus eine Asbestbelastung festgestellt, besteht nicht automatisch ein Grund zur Panik. Eine Asbestsanierung ist lediglich notwendig, wenn eine akute Gesundheitsgefahr besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die asbestbelasteten Bauelement unter starker Verwitterung gelitten haben, beschädigt sind oder Brüche aufweisen.
Darüber hinaus muss man zwischen fest gebundenen und schwach gebundenen Asbesterzeugnissen unterscheiden. Unter die erste Kategorie fallen beispielsweise Fensterbretter, Lüftungsanalgen, Faserzementplatten (auch bekannt unter Eternitplatten) sowie Fassaden- und Dacheindeckungen. Die zweite genannte Asbestart wurde dagegen häufig in Abdichtungen von Stahlträgern, Kabeln und Leitungen verwendet so wie auch in Beschichtungen von Decken und Wänden oder Auskleidungen von Nachtstromspeichergeräten. Während fest gebundener Asbest einen Asbestanteil von gerade mal bis zu 15 Prozent enthält, kann der Anteil bei schwach gebundenem Asbest bei bis zu 100 Prozent liegen. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass bereits bei leichten Erschütterungen oder Anstoßen die gefährlichen Fasern freigesetzt werden. Nachdem ein hoher Anteil der giftigen Faser in schwach gebundenem Asbest enthalten ist, sollten Sie in diesen Fällen am ehesten eine Asbestsanierung in Erwägung ziehen. Am besten wenden Sie sich an einen erfahrenen und zertifizierten Asbestexperten, der sich mit den gängigen Vorschriften auskennt und Sie umfassend beraten kann.
Gesetzliche Vorschriften bei der Asbestsanierung
Ob Privatpersonen oder Fachbetriebe: Geplante Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Die folgenden drei Gesetzeswerke definieren den Umgang mit asbesthaltigen Materialien:
- Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)
Wer sich an die Vorschriften nicht hält, kann mit empfindlich hohen Geldbußen bestraft werden – im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir im Folgenden die wichtigsten Vorschriften im Umgang mit Asbest kurz zusammengefasst:
- Vermeiden Sie bei Asbestverdacht auf Bohren, Schleifen, Fräsen, Sägen oder hohen Druck. Dadurch setzen sich sonst die giftigen Fasern in der Luft frei.
- Asbesthaltige Produkte dürfen weder verkauft noch verschenkt werden. Diese gehören nicht in den Haus- oder Sondermüll, sondern ausschließlich auf die Sondermülldeponie.
- Ausgebaute und demontierte Asbestprodukte dürfen nicht weiter verwendet werden, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden.
- Asbestbelastete Dächer und Wände dürften nicht überbaut oder überdeckt werden, sondern müssen mit fachgerechter Asbestsanierung behandelt werden.
Fachbetrieb für Asbestsanierung: Warum Sie sich an eine Spezialfirma wenden sollten
In Ihrem Haus wurde Asbest verbaut und Sie müssen sich um eine professionelle Asbestsanierung kümmern? Egal, wie groß oder klein Ihr Sanierungsvorhaben ist: Sie sollten sich in jedem Fall an eine zertifizierte Spezialfirma wenden, die das Unterfangen für Sie erledigt. Wer im Umgang mit Asbest keine Erfahrung hat und nicht über einen Sachkundenachweis verfügt, wird an einem Profi kaum herum kommen. Denn für den Rückbau und die Entsorgung von Asbest gelten in Deutschland strenge Regeln – auch wenn die Kosten für die Entsorgung von Asbest nicht ganz unerheblich sind. Eine zertifizierte Asbestfirma verfügt nicht nur über das notwendige Know-how, sondern zugleich über die personellen als auch technischen Voraussetzungen. Achten Sie daher bei der Wahl der Asbestfirma auf eine gültige Zertifizierung nach TRGS 519. Damit haben Sie Gewissheit, dass es sich um ausgebildetes Personal handelt, das mit dem gesundheitsschädlichen Stoff umgehen kann. Das Unternehmen trägt automatisch die Verantwortung für die komplette Asbestsanierung und meldet die geplanten Sanierungsarbeiten bei der zuständigen Gemeinde an. Die Handwerker tragen dafür Sorge, dass alle asbesthaltigen Produkte weder beschädigt werden noch eine Gefahr für andere darstellen. Unter allen vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa dem Tragen von Schutzkleidung, erledigen die Profis die fachgerechte Demontage und Entsorgung des gefährlichen Stoffes bei der Sondermülldeponie. Ein Aufseher koordiniert und überwacht die Arbeiten und sorgt für einen sachgerechten Ablauf. Da Privatpersonen in der Regel mit den Abläufen und Vorschriften nicht vertraut sind, macht die Asbestsanierung mit der Hilfe eines kompetenten Ansprechpartners in jedem Fall Sinn.